Dienstradleasing für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Konzern Stadt Grevenbroich“ prüfen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Krützen,

die FDP-Ratsfraktion Grevenbroich bittet Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung zur Sitzung des Hauptausschusses zu setzen:

„Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, ein Interessenbekundungsverfahren bei den Beschäftigten hinsichtlich eines „Dienstradleasings“ durchzuführen und sofern Interesse seitens der Belegschaft besteht, eine diesbezügliche Verwaltungsvorschrift zeitnah zu entwickeln.“

Begründung:

Anfang des Jahres hat eine Tarifvereinbarung ergeben, dass Bundesländer und Kommunen ihren Tarifangestellten Leasing­fahrräder und E-Bikes per Gehaltsumwandlung anbieten können. Dies führte bisher dazu, dass Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen und den Kommunen von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen konnten. Denn in der Praxis bedeutete dies eine Ungleichbehandlung zwischen Tarifangestellten und Beamtinnen und Beamten.

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat nun endlich in der zurückliegenden Woche die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass eine Entgeltumwandlung auch für Beamtinnen und Beamte möglich ist.

Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Konzern Stadt Grevenbroich“ wohnen in den Stadtteilen von Grevenbroich. Deshalb kann insbesondere diesem Personenkreis durch ein so genanntes Jobradleasing ein attraktives Angebot unterbreitet werden, das ein Umsteigen vom Auto auf das Rad attraktiver werden lässt.

Als Freie Demokraten sind wir davon überzeugt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem durch Anreize motiviert werden, gesundheitsförderliche und klimaneutrale Mobilität zu wählen. Insbesondere wenn die Pendlerstrecke zwischen Dienstsitz und Wohnort nicht all zu lang ist, ist die Möglichkeit eines Dienstradleasings besonders attraktiv. Aus dieser Perspektive heraus erscheint die neue Möglichkeit ideal, um den „Konzern Stadt Grevenbroich“ auch weiter als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren.

Die Kommunen müssen als Dienstherr nach der Gesetzesänderung im Landtag Nordrhein-Westfalen eine eigene Verwaltungsvorschrift erarbeiten, sofern sie den Beschäftigten diese Möglichkeit anbieten möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schumacher

Vorsitzender